Strahlenschutzbeauftragte (Fachkundegruppen R3, 4, 10)

Laut Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist der Betreiber einer Röntgenanlage zur Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten verpflichtet.

Gern übernehmen wir auch die Vertretung Ihres Strahlenschutzbeauftragten.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Übernahme des Schriftverkehrs mit den Behörden
  • regelmäßige Kontrollen der Röntgenanlagen
  • regelmäßige Schulungen des Bedienpersonals
  • Durchführung der vorgeschriebenen Strahlenschutzunterweisungen
  • Erstellung von Tätigkeitsberichten

Rainer Sasse Consulting

Schwabstedter Weg 34a

13503 Berlin

 

Tel.: +49 30 13898618

Fax: +49 30 24032463

mobil: +49 152 31825611

Unsere Bürozeiten:

 

Montags bis Freitags jeweils

vom 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 

sowie nach Vereinbarung