Strahlenschutzbeauftragte (Fachkundegruppen R3, 4, 10)
Laut Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ist der Betreiber einer Röntgenanlage zur Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten verpflichtet.
Gern übernehmen wir auch die Vertretung Ihres Strahlenschutzbeauftragten.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Übernahme des Schriftverkehrs mit den Behörden
- regelmäßige Kontrollen der Röntgenanlagen
- regelmäßige Schulungen des Bedienpersonals
- Durchführung der vorgeschriebenen Strahlenschutzunterweisungen
- Erstellung von Tätigkeitsberichten