Strahlenschutzbeauftragte (Fachkundegruppe R3)
Laut Röntgenverordnung ist der Betreiber einer Röntgengepäckprüfanlage zur Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten verpflichtet.
Gern übernehmen wir auch die Vertretung Ihres Strahlenschutzbeauftragten.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Übernahme des Schriftverkehrs mit den Behörden
- regelmäßige Kontrollen der Röntgengepäckprüfanlagen
- regelmäßige Schulungen des Bedienpersonals
- Durchführung der vorgeschriebenen Strahlenschutzunterweisung
- Erstellung von Tätigkeitsberichten